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   LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06 NZB   

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https://dejure.org/2008,14621
LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06 NZB (https://dejure.org/2008,14621)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.03.2008 - L 3 AL 140/06 NZB (https://dejure.org/2008,14621)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. März 2008 - L 3 AL 140/06 NZB (https://dejure.org/2008,14621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ordnungsmäßigkeit der Rechtsmittelbelehrung im sozialgerichtlichen Verfahren, Prüfungspflicht eines anwaltlich vertretenen Klägers bei Rechtsmittelbeschränkung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 118/07

    Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bei der Berechnung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06
    In einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung ist keine Zulassung einer eigentlich nicht statthaften Berufung enthalten (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - L 3 AS 118/07).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06
    Ohne Verschulden ist eine Frist versäumt, soweit die Person, auf die abzustellen ist, diejenige Sorgfalt angewandt hat, die einem gewissenhaften Prozessführenden nach den gesamten Umständen nach allgemeiner Verkehrsauffassung zuzumuten ist (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 9/92 - BSGE 72, 158 [160]).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 10/04 B

    Eintritt der Bindungswirkung des § 144 Abs. 3 SGG

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06
    Die Berufungszulassung hat in der Urteilsformel, ausnahmsweise auch durch eine eindeutig ausgesprochene Zulassung in den Entscheidungsgründen zu erfolgen (h.M.; vgl.: BSG, Beschlüsse vom 29. Juni 1977 - 11 RA 94/76 = SozR 1500 § 161 Nr. 16, vom 26. April 1989 - 7 RAr 124/88 = Die Beiträge 1989, 288 und vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 10/04 B - JURIS-Dokument RdNr. 8; Meyer-Ladewig, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [8. Aufl., 2005], § 144 RdNr. 39, m.w.N.).
  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 94/76

    Sprungrevision - Zulassung - Wirksamkeit - Ort der Mitteilung - Mitteilung im

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06
    Die Berufungszulassung hat in der Urteilsformel, ausnahmsweise auch durch eine eindeutig ausgesprochene Zulassung in den Entscheidungsgründen zu erfolgen (h.M.; vgl.: BSG, Beschlüsse vom 29. Juni 1977 - 11 RA 94/76 = SozR 1500 § 161 Nr. 16, vom 26. April 1989 - 7 RAr 124/88 = Die Beiträge 1989, 288 und vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 10/04 B - JURIS-Dokument RdNr. 8; Meyer-Ladewig, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [8. Aufl., 2005], § 144 RdNr. 39, m.w.N.).
  • BSG, 25.01.1984 - 9a RV 2/83
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06
    Für eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ist es aber ausreichend, wenn über den "Regelweg" lehrt wird; ein Hinweis auf "Auch-Möglichkeiten" ist nicht erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 1984 - 9a RV 2/83 - Breithaupt 1984, 911 [913] = JURIS-Dokument Rdnr. 13, m.w.N.).
  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 124/88
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.03.2008 - L 3 AL 140/06
    Die Berufungszulassung hat in der Urteilsformel, ausnahmsweise auch durch eine eindeutig ausgesprochene Zulassung in den Entscheidungsgründen zu erfolgen (h.M.; vgl.: BSG, Beschlüsse vom 29. Juni 1977 - 11 RA 94/76 = SozR 1500 § 161 Nr. 16, vom 26. April 1989 - 7 RAr 124/88 = Die Beiträge 1989, 288 und vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 10/04 B - JURIS-Dokument RdNr. 8; Meyer-Ladewig, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [8. Aufl., 2005], § 144 RdNr. 39, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 13 AS 393/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an den Inhalt und Umfang einer

    Zu der Frage, ob die Belehrung eines Sozialgerichts über das Rechtsmittel gem. § 66 Abs. 1 SGG richtig ist, wenn entsprechend der ausreichenden Beschwer nur ein Hinweis auf die mögliche zulassungsfreie Berufung erfolgt, ohne eine Belehrung darüber, wann diese auch statthaft ist und ohne Belehrung darüber, dass alternativ eine Nichtzulassungsbeschwerde statthaft ist (vgl. hierzu auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3.3.2008, L 3 AL 140/06 NZB, veröffentlicht in Juris).

    Demnach könnte es ausreichend sein, dass das SG nur über das Rechtsmittel belehrt, das statthaft ist, wenn der Kläger den abgewiesenen Klageantrag vollumfänglich weiter verfolgt (so im Ergebnis Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. März 2008, L 3 AL 140/06 NZB, veröffentlicht in Juris, das offenbar die Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 25. Januar 1984, 9a RV 2/83, veröffentlicht in Juris, zur nicht notwendigen Belehrung über den weiteren Weg des § 91 Abs. 1 SGG, auf dem das Rechtsmittel auch eingelegt werden kann, auch für die notwendige Belehrung über das statthafte Rechtsmittel für einschlägig hält).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2014 - L 19 AS 423/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen ein Urteil des

    Insoweit erscheint es fraglich, ob eine unrichtige Belehrung i.S.v. § 66 Abs. 2 SGG vorliegt, wenn die Belehrung des Sozialgerichts nach den erstinstanzlichen Anträgen zutreffend war und die Berufung erst durch ihre Beschränkung unzulässig geworden ist (vgl. Ausführungen zu 1 gegen die Anwendung des § 66 Abs. 2 SGG Sächsisches LSG Beschluss vom 03.03.2008 - L 3 AL 140/06 NZB; offen gelassen von LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 24.11.2011 - L 13 AS 393/11 NZB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - L 23 SO 217/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittelbelehrung - durch Prozessgestaltung

    Das Rechtsmittel ist hier auch nicht deshalb unbefristet nach § 66 Abs. 2 S. 1 SGG einlegbar, weil das SG in der Rechtsmittelbelehrung nicht darauf hingewiesen hat, dass im Falle einer nur teilweisen Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG nicht mehr zulässig ist und den Klägern nur die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde zusteht, (so auch LSG Sachsen, Beschluss vom 3.3.2008, - L 3 AL 140/06 NZB; Habel, NZS 2018, 638, 639, beck-online; offen lassend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.2011, - L 13 AS 393/11 NZB).
  • SG Berlin, 28.08.2017 - S 101 SO 1917/14

    Beanspruchung höherer Kosten der Unterkunft und Heizung

    Das Rechtsmittel ist hier auch nicht deshalb unbefristet nach § 66 Abs. 2 S. 1 SGG einlegbar, weil das SG in der Rechtsmittelbelehrung nicht darauf hingewiesen hat, dass im Falle einer nur teilweisen Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG nicht mehr zulässig ist und den Klägern nur die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde zusteht, (so auch LSG Sachsen, Beschluss vom 3.3.2008, - L 3 AL 140/06 NZB; Habel, NZS 2018, 638, 639, beck-online; offen lassend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.2011, - L 13 AS 393/11 NZB).
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